Unter Rehabilitationssport versteht man alle Maßnahmen, die zur Nachsorge im Anschluss der Leistung medizinischer Rehabilitation gehören und primär durch Ärzte
verordnet und Krankenkassen getragen werden. Rehabilitationssport ist eine speziell entwickelte Leistung für Behinderte, von einer Behinderung bedrohte Menschen oder nach §2 SGB IX:a wie folgt definiert:
„Reha-Sport kommt für jene in Frage, deren körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter
typischen Zustand abweichen wird und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder wenn eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.“
Rehasport hat vor allem zum Ziel:
Egal durch welche der og. Krankheitsbilder Sie sich angesprochen fühlen bzw. welche Beschwerden Sie betreffen, der vorherige Besuch beim Arzt ist oft der Grund und bleibt nicht aus. Falls Sie sich noch nicht in ärztlicher Behandlung befinden empfehlen wir einen umgehenden Besuch beim Arzt. Dieser wird Ihnen, aufgrund der Diagnose, wenn Rehabilitationssport eine sinnvolle Therapieergänzung darstellt, Rehasport verordnen!
In der Regel erfolgt eine rasche Genehmigung durch Krankenkasse , Rentenversicherung oder Unfallversicherung, je nach Ursache und Einzelfall. Das bedeutet, dass in nahezu fast allen Fällen die Kosten durch die entsprechenden Träger zeitlich definiert und begrenzt übernommen werden.
Nach Erhalt der Genehmigung setzen Sie sich mit mir zeitnah in Verbindung um Ihre Reha-Sport-Maßnahmen gezielt zu besprechen und Sie in eine entsprechende Übungsgruppe einplanen zu können.